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9. Dezember 2011

Deutsche Liga f. Menschenrechte

Zweck des Vereins ist die Gewährleistung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland und in der übrigen Welt, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. 12. 1948 niedergelegt sind. Sie erfüllt diese Aufgaben nach den Grundsätzen der Charta der Fédération Internationale des Droits de l´Homme vom 12. 11. 1952, der sie als Deutsche Sektion angehört. Weiter gehört zum Zweck des Vereins die Förderung und Fürsorge für politisch, rassisch und religiös Verfolgte, Flüchtlinge und Vertriebene, Kriegsopfer und Kriegshinterbliebene, Kriegs- und Köperbeschädigte, Kriegsgefangene und Heimkehrer, außerdem die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe und im allgemeinen die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen…

http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/dlfm.html